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1,5m beim Überholen bitte!

In der Schweiz wird mit zu wenig Abstand überholt. Über zwei Drittel der Velofahrenden berichten, dass sie regelmässig knapp überholt werden! Wir fordern deshalb ein Gesetz für einen Mindestabstand von 1,5m beim Überholen eines Velos. Abstand ist Anstand!

Das zu knappe Überholen eines Velofahrenden ist gefährlich und unanständig. Jeder 10. Velounfall passiert, wenn Velofahrende von anderen Fahrzeugen überholt werden. Velofahrende müssen mit einem besonderen Sicherheitsabstand überholt werden.

Weshalb 1,5m?

Ob mit weniger oder mehr Abstand überholt werden soll, kommt auf Umstände wie Geschwindigkeit oder Nässe an. 1,5m haben sich als guter Durchschnitts- und deshalb als Richtwert erwiesen. Letztlich geht es nicht darum, einen starren Wert zu haben, sondern um das Bewusstsein, dass Velofahrende auf der Strasse ihren Platz brauchen, Damit soll das Risiko, durch ein überholendes Auto touchiert zu werden, vermieden werden. Zudem: 1,2 Meter ist ungefähr das, was unserer "persönlichen Distanz" entspricht. Fremde lassen wir nur ungern in diesen Raum und empfinden das als unangenehm, erst recht wenn es sich um ein tonnenschweres Gefährt handelt, das mit 80km/h vorbei rauscht. Abstand ist eben Anstand!

Wer sich mit der Materie vertieft auseinandersetzen will: Hier finden Sie mehr Infos.

Weshalb ein Gesetz?

In der Schweiz wird im Vergleich zu Ländern, wo ein Mindestabstand gesetzlich vorgeschrieben wird, tendenziell knapper überholt. Die heutige gesetzliche Regelung, dass mit "ausreichendem Abstand" überholt werden soll, genügt nicht. Diese Formulierung macht es auch praktisch unmöglich, sogenannte Beinahunfälle zu ahnden. Es ist nicht möglich zu beweisen, dass zu wenig Abstand eingehalten wurde, besonders wenn es um das eigene Sicherheitsempfinden geht. Die Folge: Viele empfinden den Verkehr als gefährlich und verzichten auf das Velofahren. Dabei geht es nicht primär darum, Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen, sondern darum, Automobilisten entsprechend zu schulen. Und was im Gesetz steht, wird auch in den Fahrschulen beigebracht und kann von der Polizei entsprechend kontrolliert werden.

 

Was sagt der Bundesrat dazu?

FDP Nationalrat Rocco Cattaneo befürwortet einen Mindestabstand und reichte deshalb am 14. Dezember 2018 eine Motion beim Bundesrat ein. Doch die Antwort des Bundesrats, welche bereits am 27. Februar 2019 erfolgte, fiel wie bei der Interpellation des Nationalrats Matthias Aebischer am 14. Februar 2018 erneut negativ aus und wiederholte sich lediglich. Darin behauptet der Bundesrat in Unkenntnis der Fakten noch immer, dass ein Überholabstand nicht gemessen werden könne. Die Motion muss noch im Parlament behandelt werden. 

Lesen Sie hier die Motion

Auf die  Interpellation von Nationalrat Matthias Aebischer vom 4.12.2017 antwortete der Bundesrat wie folgt am 14.02.2018:

  1. Der Bundesrat ist sich der besonderen Verletzlichkeit von Velofahrenden bewusst.

  2. Der Bundesrat erachtet die aktuell geltende Regelung als ausreichend, wonach derjenige, der überholt, auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besondere Rücksicht nehmen muss (Art. 35 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01).

  3. Das Bundesgericht hat sich schon mehrfach mit den Seitenabständen beim Überholen von Velofahrenden beschäftigt. Auch die Rechtsprechung legt sich nicht auf einen konkreten Mindestabstand fest. Dies erachtet der Bundesrat als sinnvoll, zumal dessen Einhaltung schwierig zu kontrollieren wäre. Der gebotene Abstand beim Überholen von Fahrrädern ist von Fall zu Fall und unter Einbezug der konkreten Umstände zu beurteilen.

  4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die markierten Mindestbreiten von Radstreifen eine Sensibilisierung für die Gefahr des zu nahen Überholens bieten. Verkehrsteilnehmende werden mit der visuellen Markierung auf einen minimalen Abstand sensibilisiert.

Unsere Stellungnahme dazu findet man hier.

Ob die Antwort 4 wirklich stimmt, können Sie in den unterstehenden Videos selbst herausfinden.

Zur Information. Die beiden Videos wurden auf Strassen gedreht, auf welchen die Normbreite der Radstreifen nicht eingehalten wurde. Die Radstreifen sind zu eng (nur ca. 80 cm breit, anstatt der Normbreite laut VSS von 1.20 - 1.50 Meter). 

Innerorts, Kreuzlingen, Romanshornerstrasse, 28.02.2018
Ausserorts, Berg TG - Siegershausen, Bergerstrasse, 12.03.2018
Helfen Sie uns, für mehr Abstand zu sorgen!

Diese Kampagne wurde durch Pro Velo Thurgau initiiert und wird von Pro Velo Schweiz und vielen weiteren Organisationen unterstützt. Die Delegierten von Pro Velo Schweiz haben im Herbst 2017 eine Resolution zum Thema Überholabstand 1.50 m verabschiedet. Sie fordert, dass diese Bestimmung im Gesetz aufgenommen wird. Die Kampagne steht noch am Anfang. Um Erfolg zu haben sind wir deshalb auf Ihre Spende angewiesen. Wir freuen uns über jede Zuwendung!

Mit dem eingenommenen Geld möchten wir uns nicht nur für ein verbindliches Gesetz engagieren, sondern auch dafür sorgen, dass die Botschaft "Abstand ist Anstand" im ganzen Land gehört wird, so dass schon bald mit mehr Abstand überholt wird. Dafür brauchen wir Werbe- und Aktionsmaterial sowie viel Medienaufmerksamkeit. Leider ist das nicht alles gratis zu haben.

Hier können Sie spenden!

Hier geht's zur Resolution von Pro Velo Schweiz

Badenudel Aktion von Pro Velo Schweiz am 27.04.2019

Ein Velo-Konvoi mit farbigen Badenudeln auf den Gepäckträger demonstrierte in Bern für einen seitlichen Überholabstand von 1 bis 1.50 Meter zwischen dem motorisierten Verkehr und Velos. „Die Schweiz ist ein Entwicklungsland, was in anderen Ländern möglich ist, wird doch bei uns auch gehen“, so Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer. 
 

Lesen Sie hier die Medienmitteilung

Unterstützende Organisationen:
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